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Information
für
Besucher |
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Ausländer,
die sich in Bulgarien aufhalten möchten,
brauchen einen gültigen
Paß
und ein Visum, wenn nötig.
Bürger
aus den so genannten “Schengen–Staaten”, brauchen kein Visum, wenn
ihr Aufenthalt weniger als 90 Tage dauert. Das gilt auch für
Bürger
aus Länder,
die eine schriftliche Vereinbarung mit dem bulgarischen Aussenministerium
haben. Visa (gültig
für
höchstens
10 Tage) können
an den Transitterminahlen ausgestellt werden. Wegen der harten Massnahmen
ist es empfehlenswert den Zeitraum, in dem Ihr Visum gültig
ist, zu beachten. Weitere Informationen und eine eventuelle Verlängerung
ihres Visums können
Sie im Passamt (Sofia, Maria Luisa Str. 48, Tel.: 9823316) bekommen.
Wenn Ihr Besuch oder Ihr Arbeitsvertrag einen längeren
Aufenthalt benötigt,
können
Sie sich um den so genannten “blauen Pass” bewerben. Ausländische
Bürger,
die eine Summe von über
250 000$ investiert haben, haben das Recht auf einen unbefristeten
Aufenthalt nach der bulgarischen Gesetzgebung.
Ihren Paß
müssen
Sie während
Ihres Aufenthalts immer dabei haben. Wenn er gestohlen wird oder verloren
geht, müssen
Sie sich einen Protokoll im nächsten
Polizeiamt erstellen und geben lassen. Sie brauchen eine Kopie davon,
um Bulgarien verlassen zu können.
Summen von über
5000 bulgarischen Lewa müssen
deklariert werden.
Ausländische
Bürger,
die den Staat besuchen, bekommen einen Registrierungszettel an der
Grenze. Vorsicht: Sie müssen
diesen Zettel nicht nur gut aufbewahren, sondern es auch abstempeln
lassen. Das Abstempeln erfolgt an der Rezeption des Hotels, indem
Sie untergebracht sind. Besucher, die sich in keinem Hotel aufhalten
möchten,
müssen
sich bei dem lokalen Polizeiamt mithilfe des Passes ihres Gastgebers
registrieren lassen. Sollten Sie den Zettel verlieren oder das Abstempeln
vergessen, können
Sie sicher mit einer Geldstrafe beim Verlassen des Staates rechnen.
Wenn Sie mit Ihren Kindern, die
eine bulgarische Staatsbürgerschaft
besitzen, den Staat verlassen möchten,
dann brauchen Sie eine schriftliche Bestätigung
von Ihrem Ehepartner.
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