Information für Besucher

Ausländer, die sich in Bulgarien aufhalten möchten, brauchen einen gültigen Paß und ein Visum, wenn nötig. Bürger aus den so genannten “Schengen–Staaten”, brauchen kein Visum, wenn ihr Aufenthalt weniger als 90 Tage dauert. Das gilt auch für Bürger aus Länder, die eine schriftliche Vereinbarung mit dem bulgarischen Aussenministerium haben. Visa (gültig für höchstens 10 Tage) können an den Transitterminahlen ausgestellt werden. Wegen der harten Massnahmen ist es empfehlenswert den Zeitraum, in dem Ihr Visum gültig ist, zu beachten. Weitere Informationen und eine eventuelle Verlängerung ihres Visums können Sie im Passamt (Sofia, Maria Luisa Str. 48, Tel.: 9823316) bekommen.
Wenn Ihr Besuch oder Ihr Arbeitsvertrag einen l
ängeren Aufenthalt benötigt, können Sie sich um den so genannten “blauen Pass” bewerben. Ausländische Bürger, die eine Summe von über 250 000$ investiert haben, haben das Recht auf einen unbefristeten Aufenthalt nach der bulgarischen Gesetzgebung.
Ihren Pa
ß müssen Sie während Ihres Aufenthalts immer dabei haben. Wenn er gestohlen wird oder verloren geht, müssen Sie sich einen Protokoll im nächsten Polizeiamt erstellen und geben lassen. Sie brauchen eine Kopie davon, um Bulgarien verlassen zu können.
Summen von
über 5000 bulgarischen Lewa müssen deklariert werden.
Ausländische Bürger, die den Staat besuchen, bekommen einen Registrierungszettel an der Grenze. Vorsicht: Sie müssen diesen Zettel nicht nur gut aufbewahren, sondern es auch abstempeln lassen. Das Abstempeln erfolgt an der Rezeption des Hotels, indem Sie untergebracht sind. Besucher, die sich in keinem Hotel aufhalten möchten, müssen sich bei dem lokalen Polizeiamt mithilfe des Passes ihres Gastgebers registrieren lassen. Sollten Sie den Zettel verlieren oder das Abstempeln vergessen, können Sie sicher mit einer Geldstrafe beim Verlassen des Staates rechnen.
Wenn Sie mit Ihren Kindern, die eine bulgarische Staatsbürgerschaft besitzen, den Staat verlassen möchten, dann brauchen Sie eine schriftliche Bestätigung von Ihrem Ehepartner.